2620 Neunkirchen | Schraubenwerkstraße 3/1 | +43 (0) 2635 62 060 |office@wlp.at
Laden...

RECHTSCHUTZVERSICHERUNG – DAS UNBEKANNTE WESEN

Sie haben bereits eine Rechtschutzversicherung oder beabsichtigten, eine abzuschließen?

Im konkreten Leistungsfall muss der Versicherungsnehmer oftmals feststellen, dass von ihm vermeinte Streitigkeiten und Rechtsangelegenheiten durch eine Rechtschutzversicherung weder gedeckt sind, noch bedingungsmäßig gedeckt werden. 

So kann der Fall eintreten, dass mitversicherte Personen durch Eintritt der Volljährigkeit, Aufnahme von Berufstätigkeit, Aufgabe des gemeinsamen Haushaltes aus der gegebenen Rechtschutzdeckung ausscheiden. 

Aber auch hinzukommende Vermögensteile wie zB Liegenschaften, Vorsorgewohnungen oder Ähnliches sind mitunter nur dann von der bestehenden Rechtschutzversicherung umfasst, wenn sie auch zusätzlich in den Versicherungsgegenstand und somit das versicherte Risiko aufgenommen wurden. 

Zur Vermeidung unliebsamer Überraschungen im konkreten Fall empfiehlt sich daher unbedingt eine – regelmäßig wiederkehrende – Risikoanalyse, aber auch eine Überprüfung der Rechtschutzversicherungspolizze sowie Einholung einer Beratung über Ihr Risiko aus Anlass des Abschlusses einer Rechtschutzversicherung. 

Gerne beraten wir Sie hierüber!

Ähnliche Themen

Rückforderung bevorschusster Schadensbehebungskosten

Wird Ihr Fahrzeug anlässlich eines von Ihnen nicht verschuldeten Verkehrsunfalles beschädigt, entspricht es der üblichen Vorgangsweise, dass die Schadensbehebungskosten von der gegnerischen Haftpflichtversicherung im Namen des Schädigers entweder aufgrund eines Kostenvoranschlages, oder aufgrund eines von der gegnerischen Versicherung eingeholten [...]

VERMIETER: ACHTUNG!!

Ist das Mietobjekt teilweise nicht zum bedungenen Gebrauch geeignet oder weist eine Gefährlichkeit auf, ist der Mieter zur Minderung des Mietzinses berechtigt. Der OGH hat 2019 befunden, dass bereits dann eine Mietzinsminderung zusteht, wenn die elektrische Anlage der Mietwohnung [...]

2020-06-19T11:54:34+02:00
Nach oben