FÜR DEN FALL DER FÄLLE – ODER: BENÖTIGE ICH EINE VORSORGEVOLLMACHT?

Die Rechtsinstrumente der Vorsorgevollmacht oder der gewählten Erwachsenenvertretung ermöglichen, bereits im Zustand der Geschäftsfähigkeit Vorsorge für den „Fall der Fälle“ zu treffen. Ob dies tatsächlich und wenn ja, in welchem Umfang, notwendig und empfehlenswert ist, hängt von den Vermögensbestandteilen aber auch Ihrem persönlichen Umfeld ab.  Geregelt können in diesem Zusammenhang nicht nur die Vertretung [...]